Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Unsere Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können wir zu einem angemessenen Preis von netto € 50,00 pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.

3. Preise

Alle unsere Angebote verstehen sich brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslage wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (außerhalb Graz und Steiermark), oder Materialkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen anzusehen.

4. Zahlung

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 15,00in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.

5. Ausführung unserer Leistungen

Die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-
, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und uns entsteht kein Vertragsverhältnis. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, dass wir für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

6. Stornobedingungen

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes
egal welches Services, haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen. Bis zwei Monate vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis sechs Wochen vor dem Hochzeitstag 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten Nettopreis.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Unsere Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wir sind berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Landesgericht der Stadt Graz als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.